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Rechtlicher Leitfaden für EU-Bürger beim Immobilienkauf an der Costa Blanca

11 Jan 2026

Rechtlicher Leitfaden für EU-Bürger beim Immobilienkauf an der Costa Blanca

Rechtlicher Leitfaden für EU-Bürger beim Immobilienkauf an der Costa Blanca

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist für EU-Bürger grundsätzlich unkompliziert, setzt jedoch ein klares Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen voraus. Die Costa Blanca zählt zu den beliebtesten Regionen für internationale Käufer, wobei fehlende rechtliche Beratung häufig zu vermeidbaren Fehlern führt.

Dieser Leitfaden erläutert klar und verständlich, was europäische Käufer vor dem Immobilienkauf in Spanien wissen sollten.

Dürfen EU-Bürger Immobilien in Spanien kaufen?
Ja. EU-Bürger können ohne Einschränkungen Immobilien in Spanien erwerben – unabhängig vom Wohnsitz.

NIE-Nummer
Die NIE ist zwingend erforderlich für:

  • Notariellen Kaufvertrag
  • Steuerzahlungen
  • Eintragung im Grundbuch

Spanisches Bankkonto
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

Steuern in der Region Valencia

  • Bestandsimmobilien: Grunderwerbsteuer (ITP) 10 %
  • Neubau: Mehrwertsteuer 10 % + Stempelsteuer (AJD) 1,5 %

Unabhängige rechtliche Beratung
Ein spezialisierter Anwalt schützt den Käufer vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

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